Die Dramatik des Auflösungsrisikos

Kurt Fleißig hat sich im Laufe seines Arbeitslebens als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pensionsanspruch über eine Direktzusage aufgebaut. Die Zeichen der Zeit – Niedrigzinsphase und längere Lebensdauer – wurden rechtzeitig erkannt. Die Rückdeckungsmittel für die Ausfinanzierung der Pensionszusage sind  mit Erreichen des Rentenalters ausreichend. So weit so gut.
Dem Verkauf des Unternehmens steht nichts mehr entgegen. Markus Kluge hat sich als langjähriger leitender Mitarbeiter als würdevoller Nachfolger erwiesen.

Wie bereits oben ausgeführt, stehen der Finanzierung der Altersrente für Herrn Fleißig genügend finanzielle Mittel für eine lebenslange Altersrente zur Verfügung.
Der Berater von Herrn Kluge jedoch hat Bedenken. Nicht wegen der Altersrente. Herr Fleißig könnte „ewig leben“. Die Finanzierung ist ja gesichert über die lebenslange Rentenversicherung. Aber was ist, wenn Herr Fleißig verstirbt? Man sollte annehmen, dass dann ja auch die Rentenzahlung wegfällt und der Rentner Kurt Fleißig aus den Büchern der GmbH verschwindet.
Das tut er auch. Aber mit einschneidenden bilanziellen Folgen. Die bisher noch in der Bilanz stehende Gewinn mindernde Rückstellung muss nun Gewinn erhöhend aufgelöst werden. Das ist die „Dramatik des Auflösungsrisikos“. Es werden Steuern fällig. Wenn Sie eine Beispielberechnung sehen möchten, wechseln Sie bitte zum Thema „Bilanzsprungrisiko“ oder nehmen Sie gerne direkt mit uns Kontakt auf.