Ruhestandsplanung

Die Grundüberlegung für eine Ruhestandsplanung sollte eine sorgfältige Ermittlung des Versorgungsbedarfs sein. So manche Ermittlung beschränkt sich auf die Frage „wie viel soll´s  denn sein?“ mit der Antwort „ungefähr so viel wie jetzt“. Und dann wird munter damit begonnen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung auszuschöpfen. Wer sagt denn, dass dies auch der richtige Weg ist?

Unterstellt man, je nach Höhe der angestrebten Versorgung, einen Investitionsaufwand von einem nicht seltenen Ausmaß im sechsstelligen Bereich, sollte klar sein, dass es sich für den GGF um eine bedeutsame Zielgröße handelt. Und so sollte er auch von jedem beteiligten Berater behandelt werden.

Ein kleiner Ausschnitt aus den Fragen einer Analyse wird die Wertigkeit einer Ruhestandsplanung verdeutlichen:

  • Wie hoch wird das verfügbare Einkommen des GGF unmittelbar vor Ruhestandsbeginn sein?
  • Welche Auswirkungen haben Steuer, Inflation und Krankenversicherung im Rentenalter?
  • Welche Form der Leistungen wird angestrebt?
  • Welche Leistungen braucht der Ehe- oder Lebenspartner im Falle eines vorzeitigen Todes seines Partners?
  • usw.

Daran schließen sich weiter Fragen an

  • Wie werden „Störfaktoren“ vorzeitiger Todesfall, Berufsunfähigkeit, Krankheit, Pflegefall oder Insolvenz Einfluss auf das Versorgungsziel nehmen?
  • Wie „risikofreudig“ dürfen Sparanlagen sein?
  • Welche Vermögenswerte sind schon vorhanden und können in die Versorgung eingebaut werden.
  • Was braucht man im Ruhestand nicht mehr?
  • usw.

Aufgrund des meist sehr hohen Versorgungsbedarfs kann für den GGF nur eine Lösung unter Betrachtung aller Einflussfaktoren in Frage kommen.