Steuerrechtlicher Status

Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unterscheidet sich grundlegend durch seine „Zwitterstellung“ von allen anderen Formen der Selbständigkeit. Er ist als Gesellschafter Unternehmer und durch den Dienstvertrag gleichzeitig Angestellter. Diese Konstellation löst Besonderheiten im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht aus und führt immer zu den Fragen ob die Unternehmerstellung (Beherrschung) oder die Stellung als Angestellter überwiegt. In jedem dieser Rechtsgebiete wird jedoch nach eigenen Kriterien entschieden, und diese ziehen  unterschiedliche Konsequenzen nach sich.

Auswirkungen einer beherrschenden Stellung im Steuerrecht:

Unter steuerlichen Gesichtspunkten gelten für den beherrschenden GGF wesentlich strengere Voraussetzungen für die Anerkennung von Versorgungszusagen. Um steuerlich nachteilige Konsequenzen oder gar eine Aberkennung der Versorgungszusage zu verhindern, ist immer zu prüfen, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.