Teufelskreis der Zuständigkeiten

Der Teufelskreis der Zuständigkeiten

Der Geschäftsführer einer Unternehmung ist für alle Verträge, die das Unternehmen abschließt und deren Risikoüberwachung zuständig und haftet dafür (§ 43 GmbHG: Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden). Er kann zwar diese Aufgabe delegieren, bleibt aber letztendlich für die Pensionszusage, wie für alle anderen Verträge und Verpflichtungen des Unternehmens verantwortlich.

Der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ist je nach Vertrag z. B. für die Erstellung der betriebswirtschaftlichen Analysen und Bilanzen verantwortlich, d. h. es ist durchaus nicht klar und auch nicht immer Teil seines Auftrags, dass er die Pensionszusagen betriebswirtschaftlich, rechtlich usw. überprüft oder überprüfen lässt.

Der Finanzierungs-/Versicherungsvermittler ist grundsätzlich für die Eindeckung der Risiken zuständig und – im Fall, dass er Versicherungsmakler ist – kann er als Sachwalter des Kunden verantwortlich sein, auf relevante Sachverhalte hinzuweisen. Allerdings kann das wohl kaum eine rein rechtliche oder steuerrechtliche Beratung sein, da dies in Deutschland ausdrücklich den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten ist und i. d. R. auch nicht durch seine Beraterhaftpflicht abgedeckt wird.

Ähnliches gilt für den Versicherer/die Fondsgesellschaft, die letztlich nur die Vehikel zum Vermögensaufbau sind und meist die Aktiv- sowie manchmal auch die Passivwerte in einem sog. Versicherungsmathematischen Gutachten zur Verfügung stellt.

Die Risiken liegen beim Geschäftsführer.

Mit anderen Worten: Bei einer Verpflichtung, die – richtig gerechnet – mehrere 100.000 €, bei mehreren Geschäftsführern auch leicht mehrere Millionen € beträgt, ist der Geschäftsführer selbst gefordert. Dies zeigt auch allein schon die Höhe des Risikos.[1]

Wichtige Anmerkung: Der „Teufelskreis der Zuständigkeiten“ erweitert sich erheblich durch die nicht koordinierbare Beratung mehrerer Finanzdienstleister!

Sie möchten sich informieren wie Sie das Zuständigkeitsproblem am besten für sich und Ihr Unternehmen lösen können?


Fußnoten

[1] Dr. Henriette Meissner Versicherungspraxis 24 in Analyse von Versorgungsrisiken bestehender Pensionszusagen für GGF unter Berücksichtigung des BilMog.