Auslagerung von Versorgungszusagen

Eine Pensionszusage, einmal eingerichtet, fristet meist über lange Jahre einen „Dornröschenschlaf“. Sie taucht zwar als bemerkenswerter Posten jährlich in der Bilanz des Unternehmens auf, entfernt sich jedoch oftmals vom geplanten Versorgungsziel. Warum das so ist, liegt in der Komplexität der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und deren vielfältigen Änderungen, Erlassen der Finanzverwaltung, der Zins- und Langlebigkeitsentwicklung. Das ursprünglich geplante Versorgungsziel oder der  geplante Versorgungszweck triften auseinander, wenn nicht Finanz-, Steuer- und Rechtsberater die Zusage und die Rückdeckung kontinuierlich beobachten.

Plötzlich stellt sich die Frage, ob das Vehikel angefasst werden soll. Und wenn ja, wie?

Jetzt zeigen sich unter Umständen eklatante Versäumnisse, sowohl bei der damaligen Einrichtung wie auch bei der Pflege der Zusage samt Rückdeckung und es entsteht „Reparaturbedarf“, um nicht unliebsame, schmerzliche finanzielle Folgen in Kauf nehmen zu müssen.

Folgende Alternativen stehen zur Diskussion:

  • Ausfinanzierung
  • Verzicht komplett
  • Verzicht teilweise (auf den Future Service)
  • Abfindung
  • Übertragung auf eine zweite GmbH
  • Asset Deal
  • Liquidationsversicherung
  • Wechsel von Direktzusage auf Pensionsfondszusage
  • Wechsel von Direktzusage auf Unterstützungskassenzusage
  • Wechsel von Direktzusage auf Pensionsfonds- und Unterstützungskassenzusage

Wir unterstützen Sie gerne vorab mit einer Analyse Ihrer Zusage, um weitere Schritte für eine sinnvolle Handhabung Ihrer Versorgung in die Wege leiten zu können.