Liquidationsdirektversicherung

„Dann muss der Karren eben gegen die Wand gefahren werden“. Das hört man von so manchem Berater wenn es darum, dass eine Liquidation wegen einer bestehenden Versorgungszusage scheitert. So mancher wundert sich dann aber, wenn er erfährt, dass auch das gesetzlich sehr einfach geregelt ist.

Die Übernahme einer Versorgungszusage für den Geschäftsführer kann schuldbefreiend auf eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung übertragen werden. Somit steht die Direktzusage oder Unterstützungskassenzusage einer Auflösung des Unternehmens nicht mehr im Wege.