Sozialversicherungsrechtlicher Status

Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unterscheidet sich grundlegend durch seine „Zwitterstellung“ von allen anderen Formen der Selbständigkeit. Er ist als Gesellschafter Unternehmer und durch den Dienstvertrag gleichzeitig Angestellter. Diese Konstellation löst Besonderheiten im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht aus und führt immer zu den Fragen ob die Unternehmerstellung (Beherrschung) oder die Stellung als Angestellter überwiegt. In jedem dieser Rechtsgebiete wird jedoch nach eigenen Kriterien entschieden, und diese ziehen  unterschiedliche Konsequenzen nach sich.

Auswirkungen einer beherrschenden Stellung im Sozialversicherungsrecht:

In der Praxis ist die Frage nach der Sozialversicherungspflicht oder –freiheit nicht immer klar und eindeutig zu beantworten. Eine Fehleinschätzung kann den Verlust von Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung betreffend Tod, Invalidität und Altersversorgung zur Folge haben.