Versorgungsstatus und Versorgungbedarf des Gesellschafter-Geschäftsführers sind selten Gegenstand einer Beratung, obwohl bei den meisten GGFs eine enorme Lücke zwischen Aktiveinkommen und vorhandener Absicherungs- und Vorsorgemaßnahmen klafft.
Warum ist das Thema so wichtig? Selbstverständlich um Lücken zu schließen, die im Ernstfall erhebliche Konsequenzen für die familiäre Versorgung jetzt und in Zukunft und für das Fortbestehen der Unternehmung bedeuten können. Andererseits sollte doch auch einmal der Aufwand unter die Lupe genommen werden. Sprich, die Frage
„über was reden wir denn überhaupt“?
Nehmen wir an unser Herr Kluge ist 30 Jahre alt und bezahlt für seine Krankenversicherung 452,45 € monatlich. Berücksichtigen wir eine Beitragssteigerung von 4 % bis zum 65. Lebensjahr und 2 % bis zum 80. Geburtstag. Dann hat Herr Kluge insgesamt 688.546 € investiert.
Nehmen wir weiter an Herr Kluge strebt eine Altersrente in Höhe von 3.000 € ab dem 65. Lebensjahr mit einer Absicherung bei Berufsunfähigkeit und einer Hinterbliebenenversorgung an. Der Aufwand hierfür summiert sich auf 1.042.046 €.
Insgesamt investiert Herr Kluge stolze 1.730.593 €
Und nun wollen wir die Zahlen noch ein wenig nach oben treiben, indem wir die Frage stellen, wie hoch denn der Wert der Altersversorgung mit im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ist.
Antwort: 4.076.054 €
Mit einer 3-stufigen Versorgungsexpertise beantworten wir professionell die Fragen
- Was wurde bereits mit den vorhandenen Versorgungsformen auf den Weg gebracht?
- Wie hoch ist der Versorgungsbedarf des GGF´s und seiner Familie
- Welche Versorgungsformen sind noch zu vereinbaren?
Jede Stufe beinhaltet die Prüfung der Versorgungsformen auf die Anforderungen im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht und gewährleistet über eine jährliche „Bilanzbesprechung“ höchstmögliche Aktualität.