Arbeitsrechtlicher Status

Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unterscheidet sich grundlegend durch seine „Zwitterstellung“ von allen anderen Formen der Selbständigkeit. Er ist als Gesellschafter Unternehmer und durch den Dienstvertrag gleichzeitig Angestellter. Diese Konstellation löst Besonderheiten im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht aus und führt immer zu den Fragen ob die Unternehmerstellung (Beherrschung) oder die Stellung als Angestellter überwiegt. In jedem dieser Rechtsgebiete wird jedoch nach eigenen Kriterien entschieden, und diese ziehen  unterschiedliche Konsequenzen nach sich.

Auswirkungen einer beherrschenden Stellung im Arbeitsrecht:

Für beherrschende GmbH-GGF sind die Schutzregeln des Betriebsrentengesetzes bei Versorgungszusagen nicht anwendbar. Mit der Folge, dass diese privatrechtlich in der Versorgungszusage dokumentiert werden müssen, weichen jedoch inhaltlich meistens von denen des Betriebsrentengesetzes ab. Bei jeder Abweichung ist zu beachten, ob diese steuerlich einem Fremdvergleich standhält. Ansonsten könnten auch hier unangenehme  Konsequenzen die Folge sein.