Erbschaftssteuer

Steuergesetze, Steuerklassen, Steuertarife und Freibeträge sind das eine. Die Kombination, bzw. das Wissen um die Schnittmengen unterschiedlicher Rechtsgebiete ist das andere, das interessante.

In Deutschland wird bei einem Erwerb von Todes wegen eine Erbschaftsteuer und bei einer unentgeltlichen Zuwendung unter Lebenden eine Schenkungsteuer erhoben. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz. Die Steuer wurde erstmals 1906 einheitlich im Deutschen Reich eingeführt.

Für Erbfälle und Schenkungen gilt dabei folgender Steuertarif:

Erbschaftssteuer

Wussten Sie, dass Sie die Freibeträge für eine steuerfreie Übertragung nahezu verdoppeln können? Im Klartext: An die Kinder statt 400.000 € ca. 800.000 € steuerfrei.

Möchten Sie Ihr Vermögen möglichst erbschaftssteuer- und schenkungssteuerneutral an Ihre Familie übertragen? Lassen Sie uns darüber sprechen!