Wie bereits zum Thema „Versorgungsexpertise“ ausgeführt, ist der Versorgungsbedarf des GGF selten Gegenstand einer Beratung. Somit auch die Versorgung der Hinterbliebenen. Gehen wir einmal davon aus, dass der GGF eine Altersabsicherung über eine Pensionszusage erhält. Die Hinterbliebenenversorgung wird dann in aller Regel mit einer Witwenrente von 60 % und mit einer Waisenrente von 20 % ausgestattet. Einfach so, weil es meist so üblich ist. Gesagt, getan und vergessen da erledigt. Dass das zu einfach ist und bei Weitem nicht bedarfsgerecht, sollte einleuchten.
Folgende Fragen könnten von Belang sein:
- Ist die Versorgung überhaupt im Wege der betrieblichen Altersversorgung richtig angesiedelt?
- Welche bilanziellen Auswirkungen hat ein Leistungsfall?
- Was ist im Falle einer Insolvenz?
- Welche steueroptimierten Lösungen gibt es sonst noch (z. B. über den Dienstvertrag)?
- Gibt es andere, weitere Einkunftsarten für die Hinterbliebenen?
- Können weiter Einkünfte über das Unternehmen erwirtschaftet werden?
- Was bleibt nach Steuern?
- Wie wirkt sich die Krankenversicherung auf die Versorgungsleistungen aus?
- Etc.
„Nicht einfach 100 % – 60 % – 20 % und erledigt“.