Sehr viele Pensionszusagen fristen, einmal eingerichtet, einen regelrechten Dornröschenschlaf. Beim Erwachen wird nicht selten ein Erdbeben daraus.
Warum? Weil zum einen die Finanzverwaltung hinter einer Vereinbarung einer Pensionszusage nicht zwingend die Versorgung des GGF sieht, sondern eine Manipulation des steuerpflichtigen Gewinns. Zum anderen sind die komplizierten Regelungen des Einkommen- und Steuergesetz zu beachten. Nicht zu vergessen und nicht zu unterschätzen die sich laufend ändernden Steuerrichtlinien und Hinweise in den Schreiben der Bundes- und Landesfinanzministerien und der Oberfinanzdirektion.
Um nun noch etwas Verwirrung zu stiften, nachfolgend nur einige Stichwörter resultierend aus dem Einkommensteuergesetz:
- Liegt ein gültiger Gesellschafterbeschluss vor?
- Wurde die Pensionszusage schriftlich und eindeutig formuliert?
- War die Erteilung der Zusage ernsthaft?
- Ist die Höhe (noch) angemessen?
- Hält die Zusage einem Fremdvergleich stand?
- Ist die Überversorgungsgrenze beachtet?
- Ist die Zusage noch erdienbar?
- Ist die Finanzierbarkeit gewährleistet?
- Passt die Rückdeckungsversicherung noch zur Zusage?
- Welche Rettungsmaßnahmen wurden für den Fall einer Insolvenz angedacht?
Schon genug? Die Liste ist tatsächlich wesentlich länger und sollte fachlich versiert in Form einer Analyse den Status Quo der Zusage aufdecken und auf den Prüfstand stellen.