Unternehmertestament

Die Nachfolgeplanung kann so lange hinausgeschoben werden, bis der Erbfall eintritt. Und dann? Dann ist es vorbei mit all den Gestaltungsmöglichkeiten die sich vorteilhaft auf das Familienerbe und die Unternehmensfortführung hätten auswirken können.

Zugegeben. Ein Unternehmertestament ist keine leichte Kost.

  • Zum einen wie, wann und wem es recht machen.
  • Zum anderen die komplexen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen.
  • Die Abstimmung des Testaments auf den Ehevertrag und den Gesellschaftervertrag.
  • Sprich, die Verzahnung der erbrechtlichen Regelungen mit den handels- und gesellschaftsrechtlichen Strukturen.
  • Wann und wie Vermögen auf die nachfolgende Generation übertragen?
  • Und dann noch die eigene Ruhestandsplanung berücksichtigen.

„Der Tod ist sicher, nicht jedoch die Stunde“. Eine sprichwörtliche Aufforderung zum Handeln.

Die Komplexität verrät die nächste Frage: Mit wem? Wer ist mit im Boot? Es bildet sich auch hier eine Schnittmenge zwischen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Finanzdienstleistung. Es sind also mindestens ein Steuerberater, Rechtsanwalt, Finanzdienstleister, Testamentsvollstrecker die richtigen Ansprechpartner mit denen eine koordinierte Nachfolgeplanung organisiert werden muss.