Unterstützungskasse

Vielfach besteht im Bezug zur Unterstützungskasse die Meinung, dass dieses Instrumentarium zur Finanzierung der Altersversorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer die wesentlich einfachere Alternative zur Pensionszusage ist. In gewisser Hinsicht ist das richtig. Trotzdem aber ein fataler Irrtum. Die steuerliche Anerkennung jedweder Zusage an einen GmbH-GGF unterliegt strengen Maßstäben, die auch an einer Unterstützungskassenzusage nicht vorbei gehen.

Richtig ist, dass über diese Form der Zusage keine Rückstellungen gebildet werden müssen und somit auch keine jährlich wiederkehrenden Bilanzgutachten notwendig sind. Die Finanzierung erfolgt extern über die Unterstützungskasse. Das Unternehmen ist lediglich der Träger, der die Zuwendungen an die Kasse leistet.

Welche Form nun die bessere ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Auch hier ist eine konkrete Erfassung der Ziele und Vorstellungen des GGFs, bzw. der Situation des Unternehmens angeraten.