Die steuerschädliche Direktversicherung

Aus der Praxis: Mal angenommen Sie gründen eine GmbH und waren vorher schon einige Jahre selbständig tätig. Ihr Unternehmen wurde als Personengesellschaft geführt.

Sie haben sich wegen der fehlenden gesetzlichen Alterssicherung beraten lassen und sich aus nachvollziehbaren steuerlichen Gründen für die Versorgung über eine Basisrente, eine sogenannte „Rüruprente“ entschieden. So weit so gut.

Aus haftungsrechtlichen und steuerlichen Gründen wurde zum Tag X nun eine GmbH gegründet.

Ihr Versicherungsberater kannte sich vermeintlich aus und hat Ihnen eine Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung empfohlen. Steuerlich ist dagegen eigentlich auch nichts einzuwenden. Die Aufwendungen sind Betriebsausgaben.

Die schon einmal begonnene und finanziell bediente Basisrente lassen Sie auf anraten weiter laufen, bis die Finanzbehörde „Wind davon bekommt“ und Ihnen den Sonderausgabenabzug erheblich zusammenstreicht. Mit unerfreulichen negativen finanziellen Folgen.

Warum das so ist? Das hängt mit Ihrer neuen Direktversicherung zusammen. Und wenn Sie möchten, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über dieses doch „seltsame Phänomen“.