Vermögenssicherung

Nachdem die Themen Vermögensstrukturierung und Vermögensübertragung (siehe Wortwolke) bereits auf den Weg gebracht worden sind, denkt Herr Kluge nun daran, Vermögen für sich und seine Familie im Falle einer Insolvenz zu schützen.

Auch in dieser komplexen Materie finden wir wieder ein Zusammenspiel unterschiedlicher Rechtsgebiete (Zivilprozessordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Einkommensteuergesetz, Erbschaftsteuergesetz, Insolvenzordnung, Anfechtungsgesetz und das Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsgesetz).

Stimmen die Voraussetzungen für einen Pfändungsschutz laut Zivilprozessordnung, dann kann Herr Kluge im Falle einer Insolvenz ein Vermögen bis zu 256.000 € im Rahmen einer Lebens- oder Rentenversicherung dem Zugriff von Insolvenzverwalter und Gläubigern entziehen.

Nun ist es aber so, dass Herrn Kluges Lebens- und Rentenversicherungsverträge erstens nicht die Voraussetzungen einer qualifizierten Altersversorgung gemäß Zivilprozessordnung entsprechen und zweitens das zu sichernden Vermögen wesentlich höher liegt.

In diesem Fall kann eine entsprechende Ausgestaltung der Versicherungsverträge die Lösung sein. Vermögenswerte können aus der Insolvenzmasse herausgehalten und vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden.

Zwar sind die einkommensteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Regelungen zu beachten. Aber Herr Kluge und seine Familie sind für den Fall einer erheblichen Schieflage finanziell abgesichert.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Überlegungen und Maßnahmen rechtzeitig in Angriff und umgesetzt werden und nicht erst wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.