Störfälle

Wo und weshalb treten Störungen in der Geschäftsführerversorgung auf? Es gibt doch  Berater und als Mandant dürfte man doch davon ausgehen, dass diese Ihr Handwerk verstehen. Und schon befinden wir uns im „Teufelskreis der Zuständigkeiten“. Wir möchten Sie nicht verunsichern, sondern eindringlich darauf aufmerksam machen, dass eine GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung nur dann von Erfolg gekrönt ist, wenn alle Beteiligten sich bewusst sind, dass Sie nicht „alleine“ beraten, sondern mit fast jeder Maßnahme auch andere Rechtsgebiete mit beeinflusst werden.

Am besten Sie machen sich ein Bild, indem Sie sich etwas Zeit nehmen und einen „Ausflug durch die Wortwolke“ starten und dann gerne für weitere Informationen mit uns Kontakt aufnehmen.