Pflegefall

Ein Pflegefall strahlt in mehrere Richtungen aus. Zum einen geht es um die finanzielle Absicherung im Pflegefall durch die gesetzliche und private Vorsorge – die Schließung einer finanziellen Lücke. Zum zweiten um die rechtliche Vorsorge, sprich Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung und zu guter Letzt um die rechtliche Handhabe der Leistungsträger (Sozialamt) nach dem Sozialgesetzbuch. Hier wird geregelt wer denn alles für den zu Pflegenden verantwortlich ist und somit finanziell belastet werden kann.

Die finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Lückenschließung werden wir hier nicht behandeln (das ist das einfachste). Die Themen Vollmachten sind in der Wortwolke bereits kommentiert. Es geht um das Thema „Wer ist denn eigentlich betroffen“?

Und somit sind wir bei dem Begriff des „Elternunterhalt“. Was kaum einer so richtig wahrhaben möchte kommt, sobald Leistungen der Sozialversicherung gewährt werden, auf Verwandte in gerader Linie zu. Immer vorausgesetzt das Vermögen und Einkommen des zu Pflegenden reicht nicht aus.

Das Sozialamt zahlt. Richtig. Es geht aber nur in Vorlage und stellt eine Überleitungsanzeige. Zur Verdeutlichung: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haben Verwandte in gerader Linie füreinander einzustehen. Sind also gegeneinander anspruchsberechtigt. Und genau dieser Anspruch geht nun auf das Sozialamt über und wird von diesem bei den Unterhaltsverpflichteten eingefordert.

Pflege ist also ein Thema mit drei Dimensionen, die vor allem auch in der Ruhestandsplanung einen gewichtigen Stellenwert einnehmen sollten.