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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie später nicht mehr selbst entscheiden kann.

Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Selbstbestimmung in medizinischen Fragen

  •  Auch wenn man durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr einwilligungsfähig ist, bleiben die eigenen Vorstellungen verbindlich.
  • Ärzte und Angehörige müssen sich an die schriftlich festgehaltenen Wünsche halten.

Klarheit für Ärzte und Pflegepersonal

  •  Medizinisches Personal erhält eine rechtliche Orientierung, wie im Ernstfall zu handeln ist.
  • Vermeidet, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die nicht im Sinne des Patienten sind (z. B. künstliche Ernährung, Beatmung).

Entlastung der Angehörigen

  •  Angehörige müssen keine schwerwiegenden Entscheidungen „im Namen“ des Betroffenen treffen.
  • Dies beugt Unsicherheiten und Konflikten innerhalb der Familie vor.

Vermeidung von Über- oder Unterbehandlung

  •  Es wird sichergestellt, dass weder unnötig lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen noch eine gewünschte Behandlung unterbleibt.

Rechtliche Sicherheit

  •  Eine gültige Patientenverfügung ist für Ärzte und Gerichte bindend (§ 1901a BGB).
  • Sie schützt vor Behandlungen, die nicht dem eigenen Willen entsprechen.

Der Sinn einer Patientenverfügung liegt darin, den eigenen Willen zu medizinischen Maßnahmen verbindlich festzuhalten, sodass er auch dann beachtet wird, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.


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