Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Regelung, mit der eine Person (Vollmachtgeber) eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt, im Fall der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit wichtige Angelegenheiten zu übernehmen.
Der Sinn einer Vorsorgevollmacht besteht darin, frühzeitig und eigenverantwortlich zu bestimmen, wer im Ernstfall Entscheidungen für einen selbst treffen darf, und gleichzeitig die Familie sowie Gerichte zu entlasten.