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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Regelung, mit der eine Person (Vollmachtgeber) eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt, im Fall der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit wichtige Angelegenheiten zu übernehmen.

Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht

Selbstbestimmung sichern

  •  Der Vollmachtgeber bestimmt selbst, wer ihn vertreten darf.
  • Ohne Vorsorgevollmacht müsste das Gericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen – und das ist möglicherweise nicht die Person, die der Vollmachtgeber sich wünscht.

Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung

  •  Durch die Vollmacht wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren in vielen Fällen überflüssig.
  • So können Entscheidungen schneller und unbürokratischer getroffen werden.

Regelung zentraler Lebensbereiche

  •  Medizinische Entscheidungen (z. B. Operationen zustimmen oder ablehnen)
  • Vermögensangelegenheiten (z. B. Bankgeschäfte, Zahlungen, Verträge)
  • Aufenthaltsbestimmungen (z. B. Wohnort, Pflegeheim)
  • Behördengänge und Postverkehr

Entlastung der Angehörigen

  •  Klare rechtliche Grundlage für Ehepartner, Kinder oder andere Vertrauenspersonen.
  • Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern über Zuständigkeiten.

Handlungsfähigkeit in Krisensituationen

  •  Wenn jemand durch Unfall, Krankheit, Alter oder Behinderung nicht mehr entscheiden kann, können die Bevollmächtigten sofort handeln.
  • Dadurch wird Stillstand verhindert – z. B. bei dringenden medizinischen Eingriffen oder finanziellen Verpflichtungen.

Der Sinn einer Vorsorgevollmacht besteht darin, frühzeitig und eigenverantwortlich zu bestimmen, wer im Ernstfall Entscheidungen für einen selbst treffen darf, und gleichzeitig die Familie sowie Gerichte zu entlasten.


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